Vor einigen Wochen habe ich in dieser Reihe geschrieben, dass Beteiligung ein Recht ist und kein Angebot. Heute füge ich eine Unterscheidung hinzu, die in der Debatte über Beteiligung meist fehlt. Beteiligung wird geschlechtsneutral gedacht, als hätten alle Kinder denselben Zugang zum Wort. Sie haben ihn nicht. Wer in einer Gruppe redet, wer Raum nimmt, wem zugehört wird und wessen Beitrag als kompetent gilt, ist geschlechtlich vorgeprägt. Wer das übersieht, reproduziert in der Beteiligung genau die Ungleichheit, die eigentlich abgebaut werden soll.
Der Ausgangspunkt ist eine schlichte Beobachtung, die jede Fachkraft aus der Praxis kennt. In gemischten Gruppen verteilt sich das Rederecht selten gleich. Bestimmte Kinder ergreifen selbstverständlich das Wort, andere warten, bis sie gefragt werden. Bestimmte Kinder werden für ihre Wortmeldungen bestärkt, andere überhört. Diese Muster folgen nicht dem Zufall. Sie folgen einer Sozialisation, die Kindern von klein auf geschlechtliche Erwartungen mitgibt. Männlich gelesenen Kindern wird häufiger zugestanden, Raum einzunehmen und laut zu sein, von weiblich gelesenen Kindern wird häufiger erwartet, rücksichtsvoll und zurückhaltend zu sein. Diese beiden Pole sind die sichtbarste Form eines Musters, das über die Zweiteilung hinausreicht. Es gibt Kinder, die sich in keiner der beiden Erwartungen wiederfinden, und Kinder, deren Geschlecht sich der Zuordnung in männlich oder weiblich entzieht. Auch sie werden an dieser Norm gemessen, oft schärfer als andere, weil schon ihre Existenz die Einteilung infrage stellt. Diese Erwartungen sind nicht angeboren, sie sind eingeübt, und sie wirken in jeder Gesprächsrunde weiter, in der niemand sie bemerkt.
Für die Beteiligung hat das eine unbequeme Folge. Ein formal offenes Verfahren, in dem alle reden dürfen, ist nicht automatisch ein gerechtes Verfahren. Wenn ich einfach in die Runde frage, wer etwas sagen möchte, bevorzuge ich strukturell die, die gelernt haben, sich vorzudrängen. Das offene Wort ist nicht neutral, es begünstigt die schon Lauten. Beteiligung, die diese Dynamik ignoriert, ist geschlechtsblind, und geschlechtsblinde Beteiligung ist ungleiche Beteiligung. Sie gibt denen mehr Stimme, die schon Stimme haben.
Ich will das nicht auf ein einfaches Schema von lauten, männlich gelesenen und leisen, weiblich gelesenen Kindern verkürzen, denn so eindeutig ist es nicht. Es gibt zurückhaltende männlich gelesene und raumnehmende weiblich gelesene Kinder, es gibt Kinder, die sich weder dem einen noch dem anderen zuordnen, und Geschlecht überschneidet sich mit anderen Zugehörigkeiten, mit Herkunft, mit Behinderung, mit sozialer Lage. Besonders unter Druck geraten die Kinder, die der erwarteten Rolle nicht entsprechen, ein leises, männlich gelesenes Kind, ein lautes, weiblich gelesenes Kind, ein Kind, das sich der Zuordnung ganz entzieht. Sie spüren die Norm am deutlichsten, weil sie an ihr anecken. Es geht also nicht um eine feste Regel, sondern um eine Vorprägung, die je nach Kind anders ausfällt, aber selten ganz fehlt. Wer Beteiligung ernst nimmt, muss diese Vorprägung mitdenken, statt sie unter dem guten Gefühl der Offenheit zu begraben.
Was folgt daraus für die Praxis? Zunächst eine Haltung. Eine Fachkraft, die eine Gruppe moderiert, ist nicht nur Gastgeberin eines offenen Gesprächs, sie ist verantwortlich für die Verteilung des Wortes. Sie muss darauf achten, wer spricht und wer nicht, und aktiv gegensteuern, wenn sich die üblichen Muster durchsetzen. Das kann heißen, gezielt die zu fragen, die sich nicht von selbst melden. Es kann heißen, Methoden zu wählen, die nicht die Schnellsten bevorzugen, etwa schriftliche oder gestalterische Formen, in denen jedes Kind zunächst für sich denkt, bevor die Lauten den Ton setzen. Es kann heißen, in bestimmten Situationen getrennte Räume anzubieten, in denen Kinder ohne den Druck der gemischten Gruppe zu Wort kommen. Nichts davon ist kompliziert. Alles davon setzt voraus, dass die Fachkraft die geschlechtliche Dynamik überhaupt sieht.
Der rechtliche Rahmen stützt diese Aufmerksamkeit. § 8 SGB VIII verlangt die Beteiligung entsprechend dem Entwicklungsstand, und § 9 Nummer 3 verpflichtet dazu, die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter zu berücksichtigen und die Gleichberechtigung zu fördern. Beide Vorschriften zusammengelesen ergeben einen klaren Auftrag: Beteiligung muss so gestaltet sein, dass sie die Gleichberechtigung nicht unterläuft, sondern fördert. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt, die Meinung des Kindes angemessen zu berücksichtigen, und angemessen heißt auch, dafür zu sorgen, dass alle Kinder die Chance haben, ihre Meinung überhaupt zu äußern. Eine Beteiligung, die die Lauten bevorzugt, wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Hier verbindet sich das Thema mit dem vorigen Beitrag über Männlichkeit. Wenn von männlich gelesenen Kindern erwartet wird, Raum einzunehmen, und von weiblich gelesenen, zurückzutreten, dann ist die ungleiche Beteiligung kein Zufall, sondern ein Ergebnis von Sozialisation. Und die Norm, die beides vorschreibt, verlangt zugleich von jedem Kind, sich in dieses Schema einzuordnen. Wer Beteiligung geschlechterreflektiert gestaltet, arbeitet an beidem zugleich. Das gibt den zurückhaltenden Kindern die Erfahrung, dass ihre Stimme zählt, den raumnehmenden die Erfahrung, dass Zuhören dazugehört, und den Kindern, die sich der Einteilung entziehen, die Erfahrung, dass sie nicht in eine Rolle passen müssen, um gehört zu werden. Beteiligung wird so zu einem Ort, an dem Kinder ein anderes Miteinander einüben, jenseits der Muster, die sie mitbringen.
Wie geschlechterreflektierte Beteiligung konkret aussieht, lässt sich an einfachen Mitteln zeigen. Eine Runde, in der zuerst jedes Kind für sich auf eine Karte schreibt oder malt, bevor gesprochen wird, nimmt den Schnellen den Startvorteil. Eine Moderation, die das Rederecht bewusst reihum gibt, statt es zu verschenken, verhindert, dass wenige Kinder den Raum füllen. Getrennte Räume für einen Teil des Prozesses können sinnvoll sein, wenn Kinder dort freier sprechen als in der gemischten Gruppe. Solche Räume dürfen aber kein Kind in eine Zuordnung zwingen, die es nicht teilt, sie sind ein Angebot und kein Raster. Und eine Fachkraft, die ihre eigene Aufmerksamkeit prüft, bemerkt, wem sie öfter zunickt und wen sie eher übergeht. Keines dieser Mittel ist aufwendig. Sie verlangen allein, dass die geschlechtliche Dynamik überhaupt in den Blick kommt. Beteiligung wird dadurch nicht komplizierter, sie wird gerechter, weil sie aufhört, die schon Lauten zu belohnen. Und sie gibt den leiseren Kindern die Erfahrung, dass es sich lohnt, das Wort zu ergreifen, weil jemand darauf wartet und ihnen den Raum dafür freihält.
Beteiligung ist also nie nur eine Frage der Verfahren, sie ist eine Frage der Gerechtigkeit im Detail, im Rederecht, in der Moderation, in der Methode. Wer sie geschlechtsneutral denkt, denkt sie nicht zu Ende. Wer sie geschlechterreflektiert gestaltet, macht sie erst zu dem, was sie sein soll: eine Erfahrung, in der jedes Kind erlebt, dass es gehört wird, unabhängig davon, wie laut es gelernt hat zu sein.
Quellen
- § 8 SGB VIII, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- § 9 SGB VIII, Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung der Geschlechter (Nummer 3)
- UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens).